14. Februar 2025
Allgemein
Nießbrauch? Noch nie damit auseinandergesetzt? Spätestens jetzt wäre es für die Besitzer größerer Vermögen an der Zeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn mit einem Nießbrauchmodell lässt sich wertvolles Eigentum bereits zu Lebzeiten steuerfrei an die nächste Generation weitergeben. Während man dieses Konzept vor allem aus dem Immobilienbereich kennt, wissen nur wenige, dass es auch auf Wertpapiervermögen anwendbar ist. Der Clou: Die Erträge aus dem übertragenen Vermögen fließen weiterhin dem Schenkenden zu.
Bei Immobilien bleibt das Wohnrecht lebenslang bei den Eltern, während das Eigentum an die Kinder übergeht. Dieses Prinzip lässt sich auf Wertpapierdepots übertragen, das sogenannte Nießbrauchdepot. Hierbei überträgt der Schenkende das Eigentum am Depot, behält aber lebenslang die Erträge. Das hat Vorteile: So bleibt das Vermögen in erfahrenen Händen und der Beschenkte kann es nicht einfach ausgeben. Ein weiterer Pluspunkt: Die Schenkungssteuer lässt sich signifikant senken, wenn das Vermögen über den Freibeträgen liegt.
Ein Beispiel: Ein Vater, 63 Jahre alt, kann durch ein Nießbrauchdepot bis zu einer Million Euro steuerfrei auf seine Kinder übertragen. Die erwarteten Erträge, also der „Wert des Nießbrauchs“, werden dabei vom Vermögenswert abgezogen. Eine Prognose für das Depot und ein Multiplikator auf Basis der Lebenserwartung berechnen den Kapitalwert. Dieser bleibt beim Vater und lässt sich als „Rente“ in die Ruhestandsplanung einbeziehen.
Je früher ein solcher Vermögenstransfer stattfindet, desto mehr lässt sich steuerfrei übertragen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte ein einfacher Schenkungsvertrag erstellt werden, am besten von einem Anwalt oder Notar erstellt. Auch der Widerruf sollte im Vertrag berücksichtigt sein, falls der Beschenkte nicht in der Lage ist, das Vermögen verantwortungsvoll zu verwalten.
Durch Nießbrauch lässt sich der steuerlich relevante Wert von Immobilien oder Wertpapierdepots reduzieren, da das Nutzungsrecht weiterhin beim Schenkenden verbleibt. Der steuerliche Abzug ergibt sich dabei entweder aus einer fiktiven Miete bei Eigenheimen oder den Mieteinnahmen bei vermieteten Immobilien; bei Depots sind es die Erträge. Der Vervielfältiger zur Berechnung dieses Wertes ist vom Alter des Schenkenden abhängig und wird regelmäßig vom Bundesfinanzministerium aktualisiert. So können Eltern eine Immobilie mit höherem Wert als den steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind steuerfrei weitergeben. Der Stichtagswert eines Depots ist leicht abrufbar und maßgeblich für die Besteuerung. Ähnlich wie bei Immobilien verringern die Erträge den steuerlich angesetzten Depotwert, was den Nießbrauch auch für Wertpapierdepots zu einem attraktiven Modell macht – sofern das Vermögen und der Verwandtschaftsgrad passen.
Fazit: Die vor allem aus dem Immobilienbereich bekannte Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt ist auch für Wertpapiere möglich. Aufgrund der zahlreichen Vorteile liegt es nahe, derartiges Vermögen auf diese Art und Weise an die nächste Generation zu schenken, zumal hierbei keine Notarkosten wie bei einer Immobilienumschreibung anfallen. Gerne zeigen wir Fondsbroker-Kunden die Möglichkeiten und Vorteile dieser Gestaltung.