Neues zum Altersvorsorgedepot


Im Bereich der geförderten Altersvorsorge stehen ab 2027 umfassende Veränderungen an. Geplant ist die Einführung eines sogenannten Altersvorsorgedepots, das in vielerlei Hinsicht eine Weiterentwicklung des bisherigen Riester-Modells darstellt. 

Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Riester-Rente besteht darin, dass künftig deutlich mehr Personen Zugang zur Förderung erhalten sollen. Während Riester in erster Linie für Angestellte konzipiert war, können künftig auch Selbstständige, Unternehmer sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke von einer staatlichen Förderung profitieren.

Auch die Förderstruktur selbst soll vereinfacht werden. Während das Riester-System häufig als komplex empfunden wird, insbesondere durch Zulagen, Mindesteigenbeiträge und Rückforderungen, ist vorgesehen, die Förderung im neuen Modell transparenter und stärker an die tatsächliche Sparleistung zu koppeln.

Stellung im deutschen Alterssicherungssystem:

Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen und die Handhabung für Anleger deutlich zu vereinfachen.

Ein weiterer zentraler Unterschied betrifft die Anlagestrategie:

Riester-Produkte sind heute oft stark durch Garantien geprägt. Diese sorgen zwar für Sicherheit, gehen jedoch häufig zulasten der Renditechancen.

Das geplante Altersvorsorgedepot soll stärker kapitalmarktorientiert ausgestaltet sein. Anleger können voraussichtlich zwischen verschiedenen Varianten mit unterschiedlichen Garantiestufen wählen – je nachdem, ob der Fokus eher auf Sicherheit oder auf langfristigem Vermögensaufbau liegt.

Die Reform soll die Altersvorsorge transparenter, renditeorientierter sowie flexibler gestalten und gleichzeitig eine breitere Bevölkerungsgruppe einbeziehen.

Die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zur Riesterrente auf einen Blick:

  • Erweiterung des förderfähigen Kreises um Selbstständige und Unternehmer
  • Vereinfachte und verbesserte Förderung durch transparente Zulagen
  • Kostenbegrenzung beim Standarddepot auf 1,0 % p. a.
  • Einführung von 3 Produktkategorien mit verschiedenen Garantiestufen
  • Übertragungsmöglichkeit alter Riester-Verträge ins neue Altersvorsorgedepot

Doch wie sieht die Förderung im Altersvorsorgedepot konkret aus?

  • Bis 360 € Eigenbeitrag p. a. sind 50 % Förderung (max. 180 €) vorgesehen
  • Von 361 € bis 1.800 € p. a. sind 25 % Förderung (max. 360 €) vorgesehen
  • Darüber hinaus ist eine Kinderzulage bis zu 300 € p. a. je Kind geplant
  • Sowie ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 € für alle unter 25 Jahren
  • Neben dem förderrelevanten Eigenbeitrag bis 1.800 Euro wird ein zusätzlicher Rahmen von 5.040 Euro genannt. Damit beträgt der mögliche Gesamtbeitrag ohne Förderungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Zusätzlich kann ein zweiter Vertrag bespart werden, jedoch ohne weitere Zulagen.
  • Eigenbeiträge zuzüglich erhaltener Zulagen können steuerlich berücksichtigt werden; die Leistungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Transparenz trifft auf Gestaltungsfreiheit: Beim Altersvorsorgedepot wählen Sie selbst zwischen sicherheitsorientierten Garantien und renditestarken Depotlösungen.

Grundsätzlich zeigen sich vier mögliche Wege:

  • Der bisherige Riester-Tarif läuft mit der bisherigen Förderung weiter.
  • Ein bestehender Tarif wird mit der neuen AV-Förderung kombiniert.
  • Ein neuer Tarif des AV-Depots wird mit der neuen Förderung abgeschlossen.
  • Der bisherige Tarif bleibt bestehen und zum Rentenbeginn erfolgt ein Wechsel in ein neues AV-Produkt.

Die geplante Produktwelt soll drei Varianten umfassen:

Renditeorientiertes, individuelles AV-Depot: Ein Produkt ohne Garantieniveau, mit Anlage in Fonds – bis Risikoklasse 5.

Standarddepot: Ein einfaches Online-Produkt mit maximal zwei Fonds, automatischem De-Risking und maximal 1,0 % Effektivkosten.

Garantieprodukt / Altersvorsorgevertrag: Ein reformiertes „klassisches Riester“-Modell mit Kapitalgarantie von 80 % oder 100 %.

Welche Variante am Ende passend ist, hängt von der individuellen Vermögensstruktur, dem Anlagehorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab.


Standarddepot:

  • Zwingendes Angebot eines Anbieters.
  • Keine Garantie beziehungsweise keine Beitragserhaltungszusage.
  • Genau zwei OGAW-Fonds: ein sicherheitsorientierter Fonds der Risikoklassen SRI 1 bis 2 und ein chancenorientierter Fonds der Risikoklassen SRI 3 bis 5.
  • Die Gewichtung folgt Regeln zur Vermögensverteilung beziehungsweise einem obligatorischen Life-Cycle-Konzept.
  • Die Beitragsaufteilung kann angepasst werden; ein Fondswechsel ist innerhalb der vorgegebenen Zwei-Fonds-Lösung nicht vorgesehen.
  • Effektivkosten sind auf 1 % pro Jahr begrenzt.
  • Online-Abschluss ist vorgesehen; das Produkt muss ohne Beratung angeboten werden können.

Individuelles Altersvorsorgedepot:

  • Keine Garantie und damit vollständige Beteiligung an Kapitalmarktchancen und Kapitalmarktrisiken.
  • Breites, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ausgestaltbares Anlageuniversum.
  • Individuelle Auswahl von Fonds beziehungsweise anderen zulässigen Anlagen.
  • Fondswechsel und Anpassung der Beitragsaufteilung möglich.
  • Umsetzung als Wertpapierdepot oder als Rentenpolice möglich.
  • Kein allgemeiner Kostendeckel.
  • Geeignet als beratungsorientierte Endkundenlösung.

Der zentrale Unterschied zum Standarddepot liegt nicht im Garantieniveau, denn beide Varianten arbeiten ohne Garantie. Das individuelle Depot bietet mehr Auswahl, Beratung und Flexibilität, während das Standarddepot Kosten, Produktzahl und Risikosteuerung stärker vorgibt.


Altersvorsorgevertrag:

  • Garantierter Beitragserhalt von 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase.
  • Vor allem als Rentenversicherungsprodukt vorgesehen.
  • Keine gesetzlich einheitlich vorgegebene Kapitalanlage; die Anlage muss jedoch das zugesagte Garantieniveau sicherstellen.
  • Fondswechsel und Anpassung von Beitragsaufteilungen können produktabhängig möglich sein.
  • Kein allgemeiner Kostendeckel.
  • Biometrische Zusatzabsicherung ist in der dargestellten neuen Produktarchitektur nicht zulässig.

Auszahlungsphase und Langlebigkeitsrisiko:

Lebenslange Rente: Lebenslange Einkommenszahlung; Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren werden als mögliche Ausgestaltung genannt.

Auszahlungsplan: Zeitlich befristeter Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr; der Beginn der Auszahlungsphase wird ab 65 bis maximal 70 Jahren genannt.

Teilkapitalisierung: Bis zu 30 % Teilkapitalisierung wird als mögliche Ausgestaltung genannt.

Anbieterwechsel: Ein Anbieterwechsel in der Auszahlungsphase ist möglich.

Reines Auszahlungsprodukt: Die Einführung eines eigenständigen Auszahlungsprodukts soll Wettbewerb in der Ruhestandsphase ermöglichen.


Wichtig für Sie:  

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine konkrete Handlungsempfehlung. Viele Details zur praktischen Umsetzung und zu den später verfügbaren Produktlösungen sind aktuell noch nicht abschließend geklärt. Wir beobachten die Entwicklung weiterhin aufmerksam und informieren Sie proaktiv, sobald sich daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten ergeben. 

Herzliche Grüße

Ihr Fondsbroker Team

Passende Beiträge

10. September 2026

in

Allgemein

Neues zum Altersvorsorgedepot

4. September 2026

in

Allgemein

Golf meets Yoga. Ein Team-Event das verbindet.

25. August 2026

in

Allgemein

Immobilie vs. Wertpapierdepot – Teil 2

11. August 2026

in

Allgemein

Immobilie vs. Wertpapierdepot